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Musikschülerförderung der Gemeinde Höchst

Die Gemeinde Höchst bietet ab sofort für alle MusikschülerInnen, die auch Mitglied in unserem Verein sind, eine attraktive Förderung. Dabei werden 1/3 des Schulgeldes von der Gemeinde Höchst übernommen. 

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Förderung bekommen alle ab dem zweiten Musikschuljahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der/die MusikschülerIn Vereinsmitglied bei der Bürgermusik Höchst ist. (Mini-, Jungmusig oder Bürgermusik)
  • MusikschülerIn der Musikschule Lustenau
  • Wohnhaft in Höchst
  • Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist ein ausgezeichneter Probenbesuch (max. fünf Fehlproben/Schuljahr)


Die Musikschülerförderung wird von der Gemeinde Höchst am Ende des Schuljahres unter Vorlage der Bestätigung der Musikschule sowie einer Probenbestätigung  des Vereins rückerstattet.