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Musikschülerförderung der Gemeinde Höchst

Die Gemeinde Höchst bietet ab sofort für alle MusikschülerInnen, die auch Mitglied in unserem Verein sind, eine attraktive Förderung. Dabei werden 1/3 des Schulgeldes von der Gemeinde Höchst übernommen. 

Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Förderung bekommen alle ab dem zweiten Musikschuljahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr, sofern der/die MusikschülerIn Vereinsmitglied bei der Bürgermusik Höchst ist. (Mini-, Jungmusig oder Bürgermusik)
  • MusikschülerIn der Musikschule Lustenau
  • Wohnhaft in Höchst
  • Eine weitere Voraussetzung für die Förderung ist ein ausgezeichneter Probenbesuch (max. fünf Fehlproben/Schuljahr)


Die Musikschülerförderung wird von der Gemeinde Höchst am Ende des Schuljahres unter Vorlage der Bestätigung der Musikschule sowie einer Probenbestätigung  des Vereins rückerstattet.

Muster für Bestätigung der Musikschule Lustenau

Muster für Probenbestätigung